In dem Artikel „Uni vor Entscheidung in Plagiatsfällen“ der Online-Ausgabe der Tageszeitung „Die Presse“ (…) wurde über ein Plagiatsprüfungsverfahren hinsichtlich der Doktorarbeit von Mario-Max Prinz zu Schaumburg- Lippe berichtet, das die Universität Innsbruck durchgeführt hat. Dabei wurde der Beschwerdeführer nicht mit seinem vollen Namen Dr. Mario-Max Prinz zu Schaumburg-Lippe genannt und als „Party-Prinz“ bzw. „Grinse-Prinz“ bezeichnet.

Der Beschwerdeführer hat keinen Anspruch darauf, in den Medien mit seinem vollen Namen „Dr. Mario-Max Prinz zu Schaumburg-Lippe“ genannt zu werden. In der Verkürzung kann weder eine Diffamierung, noch eine Verunglimpfung oder Verspottung gesehen werden (siehe Punkt 5.2 der Grundsätze für die publizistische Arbeit). Im Übrigen entsprechen derartige Verkürzungen auch der ständigen Praxis der österreichischen Printmedien.
Die im Übrigen nicht als wahrheitswidrig bezeichnete Berichterstattung über ein derartiges Aberkennungsverfahren ist bei einer Person, die in der Öffentlichkeit steht, von dieser hinzunehmen.
Die Bezeichnungen „Party-Prinz“ und „Grinse-Prinz“ bewirken bei einer Person wie dem Beschwerdeführer, der in der Gesellschaft und in den Medien in Erscheinung tritt, keinen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, der einen Verstoß gegen die Grundsätze für die publizistische Arbeit zur Folge hätte.
Vor diesem Hintergrund konnte weder ein Eingriff in die schutzwürdigen Rechte des Beschwerdeführers noch ein Verstoß gegen die Grundsätze für die publizistische Arbeit festgestellt werden. Die Beschwerden waren somit abzuweisen (§ 14 Absatz 2 lit. b der Verfahrensordnung).
Quelle: http://presserat.at/rte/upload/entscheidungen/entscheidung_2011_35_vom_21.09.2011.pdf
2 comments
Hierzu gibt es den wunderschönen Spruch “Wer mit der “Bild”-Zeitung “im Aufzug nach oben fährt, der fährt auch mit ihr im Aufzug nach unten” von Springer-Chef Mathias Döpfner.
Der sollte nicht nur im Boulevard Umsetzung finden dürfen.
Wer sich im Licht der Öffentlichkeit sonnt, muss aufpassen, dass er nicht verbrennt. Natürlich freut man sich nicht über “Kosenamen” wie den oben genannten. Vielleicht wollten ihm die Journalisten wirklich “Eines auswischen”.
Schön, dass die Kollegen ethisch richtig gehandelt haben.